TL;DR
- PAngV §11 verlangt seit 2022: bei Preisermäßigungen muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden
- Abmahnrisiko ist real — Streitwerte ab 5.000 €, Bußgelder bis 50.000 €, Plattform-Sperrungen vor BFCM
- Manuelle Umsetzung in Shopify braucht Custom-Fields, Theme-Anpassung und kontinuierliche Preishistorien-Pflege
- BGH-Urteil 2024 (I ZR 80/23): Referenzpreis muss neben Aktionspreis stehen, nicht im Kleingedruckten
- Compliance-Apps wie Heartly führen die Historie automatisch und zeigen den 30-Tage-Tiefstpreis ohne manuellen Aufwand
Seit dem 28. Mai 2022 gilt §11 der Preisangabenverordnung (PAngV). Wer im Online-Shop einen reduzierten Preis ankündigt, muss daneben den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nennen. Wer das nicht tut, riskiert Abmahnungen mit Streitwerten ab 5.000 € sowie Bußgelder bis 50.000 € pro Verstoß. Dieser Beitrag erklärt was die Regelung verlangt, wer betroffen ist, und wie Shopify-Händler die Pflicht ohne manuellen Aufwand erfüllen.
Was steht in §11 PAngV?
Der relevante Text lautet (vereinfacht): Wer Verbrauchern gegenüber eine Preisermäßigung ankündigt, muss neben dem neuen Preis auch den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den derselbe Anbieter innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung verlangt hat. Maßgeblich ist die letzte Senkung — der Referenzpreis darf nicht der UVP sein.
Beispiel: Ein T-Shirt kostete am 1. Juni 49 €, am 15. Juni wurde es für 39 € angeboten, am 28. Juni läuft eine Aktion für 29 €. Die korrekte Auszeichnung der Aktion ist „29 € statt 39 € (niedrigster Preis der letzten 30 Tage)" — nicht „29 € statt 49 €".
Wer ist betroffen?
Jeder Händler, der in Deutschland Verbrauchern gegenüber Preise auszeichnet. Das schließt explizit ein:
- Shopify-Stores mit deutscher Domain oder deutscher Lieferung
- WooCommerce-Shops mit B2C-Geschäft
- Marktplatz-Angebote (Amazon, eBay, Etsy) sofern an Endverbraucher
- Stationärer Handel mit Preisaushängen
Nicht betroffen: reines B2B-Geschäft ohne Verbraucherkontakt, Sonderfälle wie verderbliche Ware (Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit) sowie Einführungspreise neuer Produkte mit weniger als 30 Tagen Marktpräsenz.
Welche konkreten Pflichten ergeben sich daraus?
Für die Anzeige einer Preisermäßigung auf einer Produktseite, in einer Flash-Sale-Banner-Box oder in einer Mail-Kampagne braucht es drei Komponenten:
- Aktueller Preis — der reduzierte Verkaufspreis
- Referenzpreis — der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage
- Klar erkennbarer Zusammenhang — der Verbraucher muss sehen, dass der Referenzpreis genau dieser 30-Tage-Tiefstpreis ist
Die Bundesgerichtshof-Entscheidung vom 6. Juni 2024 (Az. I ZR 80/23) hat klargestellt: Der Referenzpreis muss neben dem aktuellen Preis stehen, nicht versteckt im Kleingedruckten. Werbung mit „bis zu 50% Rabatt" ohne den 30-Tage-Tiefstpreis ist unzulässig — auch wenn der einzelne Produktpreis später auf der Detailseite korrekt ausgezeichnet ist.
Was passiert wenn man die Regel ignoriert?
Drei Szenarien sind realistisch und alle drei sind im deutschen E-Commerce dokumentiert:
Abmahnung durch Wettbewerber: Die häufigste Konsequenz. Wettbewerbszentralen, Verbraucherzentralen und Mitbewerber haben ein Klagerecht. Streitwerte liegen typischerweise zwischen 5.000 € und 15.000 €, Anwalts- und Gerichtskosten kommen dazu. Die Abmahnwelle nach Inkrafttreten 2022 traf besonders kleine und mittlere Shopify-Stores ohne Rechtsabteilung.
Bußgeld durch die Aufsichtsbehörde: Bis zu 50.000 € pro Verstoß sind möglich. Die zuständigen Landesbehörden gehen Beschwerden nach, prüfen aber selten proaktiv. Kommt aber ein Hinweis (oft durch Konkurrenten), folgt das Verfahren.
Sperrung durch Plattformen: Amazon, Google Shopping und mittlerweile auch TikTok Shop entfernen Angebote mit nicht-konformer Preisauszeichnung. Eine Sperrung kurz vor BFCM kostet einen ganzen Verkaufstag.
Warum manuelle Umsetzung in Shopify schwierig ist
Shopify selbst bietet keine native PAngV-Funktion. Wer den 30-Tage-Tiefstpreis manuell pflegen will, muss:
- Pro Produkt die Preishistorie der letzten 30 Tage führen
- Vor jeder Aktion den niedrigsten Wert in einem Custom-Field hinterlegen
- Das Theme so anpassen, dass dieses Custom-Field neben dem Aktionspreis erscheint
- Nach Ende der Aktion das Feld zurücksetzen und für die nächste Aktion neu pflegen
Für einen Katalog mit 200 SKUs und 3 Aktionen pro Monat sind das mehrere Stunden Pflegearbeit, plus die Fehleranfälligkeit beim manuellen Tracking. Genau hier setzen Compliance-Apps an: sie übernehmen die Historienführung, die Berechnung und die Anzeige automatisch.
Wie Heartly die Anforderung umsetzt
Heartly speichert jede Preisänderung automatisch mit Zeitstempel. Bei einer Flash-Sale-Aktion errechnet das System den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage in Echtzeit und zeigt ihn neben dem Aktionspreis auf der Sale-Landing-Page an. Der vollständige Preisverlauf ist für jeden Artikel abrufbar — wichtig falls eine Abmahnung kommt und ein Audit-Trail nachgewiesen werden muss.
Konkret bedeutet das für den Händler: Aktion erstellen, Discount-Prozentsatz setzen, Sale geht live. Der 30-Tage-Tiefstpreis steht ohne weitere Konfiguration korrekt auf der Page. Keine Custom-Fields, keine Theme-Anpassung, keine manuelle Historienpflege.
Checkliste für eine PAngV-konforme Aktion
- Steht neben dem Aktionspreis der niedrigste Preis der letzten 30 Tage?
- Ist klar erkennbar, dass dies der Referenzpreis im Sinne §11 PAngV ist?
- Existiert ein Audit-Trail mit Zeitstempeln zur Preishistorie?
- Sind ausgenommene Sonderfälle (Einführungspreis, verderbliche Ware) korrekt gekennzeichnet?
- Gilt die Auszeichnung auch in Banner-Werbung, nicht nur auf der Produkt-Detailseite?
Häufige Missverständnisse
Mythos 1: Der UVP-Vergleich reicht. Falsch. §11 verlangt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beim selben Anbieter, nicht den unverbindlichen Herstellerpreis.
Mythos 2: Kleingedruckt im Footer reicht. Falsch. Der BGH hat 2024 entschieden: Der Referenzpreis muss neben dem Aktionspreis erkennbar sein, nicht versteckt.
Mythos 3: Wer nur kurz im DACH-Markt verkauft, ist nicht betroffen. Falsch. Die Pflicht gilt bei jedem Verkauf an deutsche Verbraucher, unabhängig von der Geschäftsdauer.
Mythos 4: BFCM-Aktionen sind ausgenommen. Falsch. Es gibt keine Ausnahme für saisonale Sales. Black Friday- und Cyber Monday-Aktionen müssen den 30-Tage-Tiefstpreis genauso ausweisen wie jede andere Reduzierung.
Was als Nächstes
Für die operative Umsetzung in Shopify siehe 30-Tage-Tiefstpreis bei Flash Sales — praktische Umsetzung. Für die rechtliche Basis und Omnibus-Hintergrund: Omnibus-Richtlinie für deutsche Online-Shops. Für die Heartly-Implementation: Shopify Rabatt App mit PAngV-Compliance.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der Information, nicht der Rechtsberatung. Für konkrete Fälle bitte einen Rechtsanwalt für E-Commerce-Recht konsultieren.
