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Black Friday rechtssicher: Rabatte korrekt auszeichnen (2026)

Black-Friday-Rabatte für deutsche Verbraucher brauchen den 30-Tage-Tiefstpreis neben dem Aktionspreis. PAngV §11, BGH-Urteil 2024, Streichpreise, Abmahnkosten und Checkliste.

Black Friday rechtssicher: Rabatte korrekt auszeichnen (2026)

TL;DR

  • Das Gesetz verlangt bei jedem Black-Friday-Rabatt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage neben dem Aktionspreis (PAngV §11, seit 2022)
  • Das BGH-Urteil 2024 (I ZR 80/23) erweitert das auf "bis zu X%"-Banner — der Referenzpreis muss neben der Aussage stehen, nicht in der Fußnote
  • Einen nie ernsthaft verlangten Preis durchzustreichen ist ein Mondpreis und gilt nach §5 UWG als irreführend
  • Eine Abmahnung kostet 5.000-15.000 € Streitwert plus Gebühren; Bußgelder bis 50.000 €; Marktplätze sperren nicht-konforme Listings im Spitzentraffic
  • Black Friday 2026 ist der 27. November, dein 30-Tage-Fenster reicht bis Ende Oktober — plane Warm-up-Aktionen entsprechend

Jeder Black-Friday-Rabatt, den du deutschen Verbrauchern zeigst, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage neben dem Aktionspreis ausweisen. Lässt du ihn weg, lieferst du der Konkurrenz die billigste Abmahnung des Jahres. Dieser Beitrag erklärt was das Gesetz verlangt, welches Urteil von 2024 die Regeln verschärft hat, und wie du eine Black Week fährst die standhält.

Was das Gesetz für Black-Friday-Rabatte verlangt

§11 der Preisangabenverordnung (PAngV) gilt seit dem 28. Mai 2022. Wer Verbrauchern eine Preisermäßigung ankündigt, muss den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er für dieses Produkt in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Referenz ist der eigene frühere Tiefstpreis, nicht die UVP des Herstellers.

Ein durchgerechnetes Beispiel für die Black Week:

  • 1. November: Die Jacke kostet 199 €.
  • 10. November: Du senkst sie für eine Mid-Month-Aktion auf 169 €.
  • 27. November: Black-Friday-Preis ist 139 €.

Die korrekte Auszeichnung lautet "139 €, niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 169 €". "139 € statt 199 €" ist falsch, weil 199 € nicht der 30-Tage-Tiefstpreis war.

Das BGH-Urteil 2024, das "bis zu 50%" verschärft hat

Am 6. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. I ZR 80/23): Werbeaussagen wie "bis zu 50%" müssen sich auf den 30-Tage-Tiefstpreis beziehen, und der Referenzpreis muss neben dem beworbenen Preis stehen, nicht in einer Fußnote. Ein Banner, das eine Prozentzahl ohne den 30-Tage-Wert ausruft, ist unzulässig, selbst wenn die einzelne Produktseite später die korrekte Zahl zeigt.

Beim Black Friday ist das relevant, weil der Rabatt an drei Stellen gleichzeitig lebt: Homepage-Banner, Kategorieseite und Produktseite. Alle drei zählen als Werbung.

Streichpreise: worauf ein durchgestrichener Preis verweisen darf

Ein durchgestrichener Preis ist erlaubt, aber du musst klarmachen worauf er sich bezieht. Die sicheren und die riskanten Referenzen:

ReferenzStatusBedingung
Eigener 30-Tage-TiefstpreisPflicht bei ErmäßigungenMuss der echte Tiefstwert sein, Auszeichnung neben dem Aktionspreis
Hersteller-UVPErlaubt, höheres RisikoMuss der aktuellen Herstellerliste entsprechen; veraltete UVPs ziehen Abmahnungen
Ein nie ernsthaft verlangter PreisUnzulässigDas ist ein Mondpreis und gilt nach §5 UWG als irreführend

Der Mondpreis ist die klassische Falle. Wer einen Preis nur für ein paar Tage anhebt, um ihn am Black Friday durchzustreichen, betreibt einen irreführenden und wettbewerbswidrigen Vergleich. Gerichte prüfen, ob der ursprüngliche Preis lange genug verlangt wurde, beurteilt je nach Produkt und Markt.

Was eine Abmahnung wirklich kostet

Drei Konsequenzen sind im deutschen E-Commerce dokumentiert, und alle drei steigen in der Black Week:

KonsequenzWer sie auslöstTypische Kosten
Abmahnung durch WettbewerberMitbewerber, Wettbewerbszentrale, VerbraucherverbändeStreitwert 5.000-15.000 € plus Anwaltskosten
BußgeldLandesaufsichtsbehörde, meist nach HinweisBis zu 50.000 € pro Verstoß
Listing-SperrungAmazon, Google Shopping, TikTok ShopEin verlorener Verkaufstag im umsatzstärksten Fenster des Jahres

Black Friday 2026: die Daten, die dein 30-Tage-Fenster setzen

Black Friday 2026 ist der 27. November. Die Black Week läuft vom 20. bis 27. November, Cyber Monday fällt auf den 30. November. Die praktische Folge: Dein 30-Tage-Referenzfenster reicht zurück bis Ende Oktober. Jeder Preis, den du in diesem Fenster setzt, wird zum Tiefstwert, den du referenzieren musst. Plane Aktionen rückwärts von diesem Datum, damit dich eine Mitte-November-Aktion nicht in einen ungünstigen Referenzpreis am Black Friday zwingt.

Checkliste für eine rechtssichere Black-Friday-Aktion

  1. Steht der 30-Tage-Tiefstpreis neben dem Black-Friday-Preis auf jeder Fläche (Banner, Kategorie, Produkt)?
  2. Ist klar erkennbar, dass diese Referenz der 30-Tage-Tiefstpreis nach §11 PAngV ist, keine UVP?
  3. Beziehen sich "bis zu X%"-Aussagen auf echte 30-Tage-Tiefstwerte, gemäß BGH-Urteil 2024?
  4. Hast du vermieden, Preise Anfang November anzuheben, nur um sie durchzustreichen (Mondpreis)?
  5. Hast du eine Preishistorie mit Zeitstempeln, die du bei einer Abmahnung vorlegen kannst?
  6. Sind ausgenommene Fälle (verderbliche Ware, echte Einführungspreise) korrekt gekennzeichnet?

Wie Heartly Black-Friday-Aktionen rechtssicher hält

Heartly speichert jede Preisänderung mit Zeitstempel. Geht eine Flash-Sale-Aktion live, berechnet das System den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage in Echtzeit und zeigt ihn neben dem Aktionspreis auf der dedizierten Flash-Sale-Page an. Die vollständige Preishistorie bleibt je Produkt abrufbar — genau der Audit-Trail, den du bei einer Abmahnung brauchst.

Für den Händler heißt das: Aktion anlegen, Rabatt setzen, veröffentlichen. Der 30-Tage-Tiefstpreis steht ohne Custom-Fields oder Theme-Anpassung korrekt auf der Page. Den rechtlichen Hintergrund liefern der PAngV-§11-Leitfaden und die Omnibus-Richtlinie. Die operative Umsetzung zeigt 30-Tage-Tiefstpreis praktisch umsetzen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich beim Black Friday in Deutschland mit Streichpreisen werben?

Ja, aber der durchgestrichene Preis muss sich auf deinen 30-Tage-Tiefstpreis beziehen, und diese Referenz muss neben dem Aktionspreis stehen. Einen nie ernsthaft verlangten Preis durchzustreichen ist ein Mondpreis und gilt nach §5 UWG als irreführend.

Was ist die 30-Tage-Tiefstpreis-Regel?

Nach §11 PAngV muss jede angekündigte Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den der Anbieter für das Produkt in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Sie gilt für jede Ermäßigung gegenüber deutschen Verbrauchern, inklusive Black Friday und Cyber Monday.

Gilt die Regel auch für "bis zu 50%"-Banner?

Ja. Das BGH-Urteil 2024 (I ZR 80/23) hat bestätigt, dass Prozent-Aussagen sich auf echte 30-Tage-Tiefstwerte beziehen müssen und der Referenzpreis neben dem beworbenen Preis sichtbar sein muss, nicht in einer Fußnote.

Was passiert, wenn ich die 30-Tage-Regel ignoriere?

Die häufigste Folge ist eine Abmahnung durch Wettbewerber mit einem Streitwert von 5.000 bis 15.000 € plus Anwaltskosten. Bußgelder erreichen 50.000 € pro Verstoß, und Marktplätze entfernen nicht-konforme Angebote, was einen Verkaufstag im Spitzentraffic kostet.

Sind Black-Friday-Aktionen von der 30-Tage-Regel ausgenommen?

Nein. Es gibt keine saisonale Ausnahme. Black-Friday- und Cyber-Monday-Reduzierungen müssen den 30-Tage-Tiefstpreis genauso ausweisen wie jeder andere Rabatt.

Dieser Beitrag dient der Information, nicht der Rechtsberatung. Für konkrete Fälle bitte einen Rechtsanwalt für E-Commerce-Recht konsultieren.

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