Heartly Partnerprogramm · 2026-10-02-pilot-v3
Pilotbedingungen für Agency Partner
Diese Bedingungen bilden den Rahmen für die Pilotphase des Heartly Partnerprogramms. Individuelle Provisionshöhe und Laufzeit werden separat im Partnerportal bestätigt.
1. Teilnahme
Die Teilnahme ist nicht exklusiv. Heartly kann Bewerbungen prüfen, ablehnen, pausieren oder beenden. Ein Partner ist nicht berechtigt, Heartly rechtsgeschäftlich zu vertreten.
2. Eindeutige Zuordnung
Ein Kundenshop wird vor der Installation mit seiner permanenten Shop-Domain im Partnerportal registriert. Eine Vormerkung gilt 60 Tage; ein Partner kann höchstens 25 offene Vormerkungen gleichzeitig halten. Nach der Installation bestätigt der Händler in Heartly, dass der Partner ihn betreut. Eine Provision kann nur für Shops entstehen, deren Händler die Zusammenarbeit bestätigt hat. Lehnt der Händler ab, entfällt die Zuordnung. Doppel- und Eigenempfehlungen sind ausgeschlossen.
3. Provision
Maßgeblich sind ausschließlich die im Partnerportal bestätigte Provisionshöhe und Laufzeit. Berechnungsgrundlage ist der Nettobetrag, den Heartly für den zugeordneten Shop tatsächlich von Shopify erhält, also nach Abzug des Shopify-Anteils, ohne Steuern und abzüglich Erstattungen und Chargebacks. Beträge in Fremdwährung rechnet Heartly zum Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom Tag der jeweiligen Transaktion um, an Tagen ohne Kurs zum letzten veröffentlichten Kurs davor.
4. Abrechnung per Gutschrift
Heartly rechnet die Provision per Gutschrift ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), quartalsweise, sofern im Partnerportal kein anderer Rhythmus vereinbart ist. Die Gutschrift ist eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format; der Partner stellt selbst keine Rechnung. Der Partner hält seine Rechnungsdaten im Partnerportal aktuell, insbesondere Anschrift, Umsatzsteuer-Status, USt-IdNr. oder Steuernummer. Einwände gegen eine Abrechnung meldet der Partner innerhalb von 30 Tagen nach Zugang. Das Recht, einer Gutschrift zu widersprechen, bleibt unberührt; nach einem Widerspruch rechnet der Partner diese Provision mit einer eigenen Rechnung ab. Abrechnung und Auszahlung sind derzeit nur für Partner mit Sitz in der EU möglich.
5. Auszahlung
Heartly zahlt den Betrag der Gutschrift bis zum 15. des Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums über Stripe auf das im Stripe-Onboarding hinterlegte Konto aus. Voraussetzung sind die abgeschlossene Stripe-Verifizierung und vollständige Rechnungsdaten. Stripe übernimmt Identitäts- und Bankprüfung; Heartly speichert keine Ausweisdokumente oder Bankdaten. Gebühren von Stripe trägt Heartly. Tracking allein begründet noch keinen Auszahlungsanspruch.
6. Kommunikation
Empfehlungen müssen sachlich und wahr sein. Unaufgeforderte Massenansprache, irreführende Aussagen, Markenmissbrauch und das Versprechen nicht freigegebener Konditionen sind untersagt.
7. Kundendaten
Der Partner darf Kundenshops nur mit einer bestehenden geschäftlichen Beziehung oder entsprechender Berechtigung vormerken. Zugangsdaten, Zahlungsdaten und personenbezogene Kundendaten dürfen nicht in Heartly-Freitextfelder eingetragen werden.
8. Änderungen und Beendigung
Heartly informiert über wesentliche Änderungen durch eine neue Versionsnummer im Portal. Eine neue Version muss erneut bestätigt werden. Bereits entstandene, berechtigte Provisionen bleiben von einer Beendigung unberührt; offene oder missbräuchliche Zuordnungen können geprüft werden.
Heartly schaltet die Auszahlung je Partner nach Prüfung von Profil, Rechnungsdaten und Stripe-Verifizierung frei.
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